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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Gewerbesteueranrechnung nur auf festgesetzte Einkommensteuer

Die Anrechnung von Gewerbesteuer ist nur dann möglich, wenn auch Einkommensteuer festgesetzt wird.

Zur Entlastung der Einzelunternehmer und Personengesellschaften von der Gewerbesteuer erfolgt normalerweise eine Anrechnung des 1,8-fachen Gewerbesteuermessbetrags auf die festgesetzte Einkommensteuer. Was passiert aber, wenn zwar Gewerbesteuer, jedoch keine Einkommensteuer festgesetzt wird - beispielsweise, weil es trotz eines Verlustes aufgrund der Hinzurechnungsvorschriften zu einem gewerbesteuerlichen Gewinn kommt? Eine Erstattung ist im Gesetz nicht vorgesehen, und so entschied das Finanzgericht Niedersachsen in solch einem Fall im Sinne des Finanzamts und wies die Klage ab. Jetzt muss der Bundesfinanzhof über diese Frage entscheiden.


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