Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Doppelte Haushaltsführung mit zwei regelmäßigen Arbeitsstätten
Auch eine doppelte Haushaltsführung wegen zwei regelmäßigen Arbeitsstätten führt zu abzugsfähigen Werbungskosten.
Aufwendungen eines Arbeitnehmers für eine Zweitwohnung an einem auswärtigen Beschäftigungsort sind auch dann wegen doppelter Haushaltsführung als Werbungskosten abziehbar, wenn der Arbeitnehmer zugleich am Ort seines Hausstands beschäftigt ist. Der Bundesfinanzhof hat ein Urteil des Finanzgerichts Berlin aufgehoben und entschieden, dass die doppelte Haushaltsführung nicht dadurch ausgeschlossen wird, dass der Arbeitnehmer sowohl am Ort seines Hauptwohnsitzes, als auch am auswärtigen Beschäftigungsort beschäftigt ist.
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