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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Kindergeld für Ausländer mit Duldungsstatus

Ausländer, die nur geduldet sind, haben keinen Anspruch auf Kindergeld, meint der Bundesfinanzhof. Das Finanzgericht Köln hat aber noch verfassungsrechtliche Bedenken.

Der Bundesfinanzhof hat kürzlich entschieden, dass Ausländer, solange sie nur geduldet sind, keinen Anspruch auf Kindergeld haben und betrachtet dies als mit dem Grundgesetz und dem EU-Recht vereinbar. Das Finanzgericht Köln dagegen hält die entsprechenden gesetzlichen Regelungen für verfassungswidrig, da sie zu einer Schlechterstellung bestimmter Ausländer gegenüber Deutschen und anderen Ausländern führt. Diese Ungleichbehandlung verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz. Die Richter haben daher die anhängigen Verfahren ausgesetzt und das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet, um klären zu lassen, ob diese Vorschrift verfassungskonform ist.


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