Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Eigenheimzulage und vorweggenommene Erbfolge

Die vorweggenommene Erbfolge beim Erwerb einer Wohnung ist bei der Bemessungsgrundlage für die Eigenheimzulage zu berücksichtigen.

Grundsätzlich dienen die Herstellungs- oder Anschaffungskosten der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung zuzüglich der Hälfte der Anschaffungskosten für den dazugehörenden Grund und Boden als Bemessungsgrundlage für die Eigenheimzulage. Erwerben Sie die Wohnung im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge gegen Ausgleichszahlung teilentgeltlich, sind die Aufwendungen für nachträgliche Herstellungsarbeiten in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Aufwendungen auf den entgeltlich erworbenen Teil der Wohnung entfallen. Diese Aufwendungen sind dabei im Verhältnis des Entgelts zu dem Verkehrswert der Wohnung aufzuteilen. Anschaffungsnebenkosten bleiben unberücksichtigt.


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