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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Einkunftserzielung bei Wohnungsvermietung

Verluste aus Vermietung können von Ihnen nur dann steuermindernd geltend gemacht werden, wenn Sie mit einer Einkunftserzielungsabsicht gehandelt haben.

Verluste aus der Vermietung von Wohnungen können Sie nur dann steuermindernd geltend machen, wenn Sie auf Dauer gesehen einen Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben erzielen wollen (Einkunftserzielungsabsicht). Diese Einkunftserzielungsabsicht liegt auch dann vor, wenn die vereinbarte Miete unter der Marktmiete liegt. Beträgt die vereinbarte jedoch weniger als die Hälfte der Marktmiete, werden Ihre Werbungskosten gekürzt.

Diese Grundsätze gelten auch, wenn Sie eine Wohnung an nahe Angehörige vermietet haben. Ebenso kommen sie auch zur Anwendung, wenn Sie neben dem Mietvertrag ein Wohnrecht zugunsten der Mieter im Grundbuch eingetragen lassen.


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