Aktuell ...

Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Aktuell

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Erstattung von Reisekosten durch den Arbeitgeber

Erstattet Ihr Arbeitgeber Ihnen als Arbeitnehmer berufliche Reisekosten, mindert diese steuerfreie Reisekostenerstattung Ihre abziehbaren Werbungskosten.

Erstattet Ihr Arbeitgeber Ihnen als Arbeitnehmer beruflich veranlasste Reisekosten, mindert diese steuerfreie Reisekostenerstattung Ihre abziehbaren Werbungskosten. Dabei ist es bedeutungslos, dass das Unternehmen Ihnen die verauslagten Beträge erst in einem späteren Jahr auszahlt.

Beispiel: Sie haben im Dezember 2000 beruflich veranlasste Reisekosten (Fahrt- und Übernachtungskosten) von 1.000 DM selbst getragen. Davon ersetzt Ihnen Ihr Betrieb im Februar 2001 nach den betrieblichen Reisekostenregelungen einen Teilbetrag von 800 DM zulässigerweise steuerfrei. Sie können damit nur noch den nicht ersetzten Teil der Aufwendungen in Höhe von 200 DM als Werbungskosten geltend machen.

Liegt zum Zeitpunkt der Reisekostenerstattung durch Ihren Arbeitgeber bereits ein bestandskräftiger Steuerbescheid für 2000 vor, in dem die Reisekosten ohne Berücksichtigung der Ersatzleistung mit 1.000 DM angesetzt worden sind, kann das Finanzamt die Steuerfestsetzung zu Ihren Lasten anpassen.


tipps-ordner-2col

Mit dem Laden des Inhalt akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von modernes marketing GmbH.
Mehr erfahren

Inhalt laden

tipps-frau-2colhoch

Sprechen Sie uns an:

Wir kümmern uns!

Vertrauensvolle, kompetente, zuverlässige und fachübergreifende Beratung aus einer Hand.