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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Erbschaftsteuerreform macht kleine Fortschritte

Erste Richtlinien für die anstehende Erbschaftsteuerreform stehen fest, doch woher das Geld in Zukunft kommen soll, ist noch nicht ganz klar.

Die Erbschaftsteuerreform kommt langsam in Bewegung: Die Koalitionsparteien konnten sich am 12. Mai 2007 über Grundzüge einigen, sodass ein gemeinsamer Entschließungsantrag gefasst werden konnte: Zwar soll das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer nach der Reform gleich bleiben, die Unternehmen sollen jedoch - wie ursprünglich geplant - ausgespart bleiben. Ebenso soll die Übertragung privat genutzten Wohnraums weitgehend steuerfrei bleiben.

Damit stellt sich allerdings die Frage, woher das Geld kommen soll, denn die im Vergleich eher seltenen Großerbschaften müssten schon recht hoch besteuert werden, um Steuerausfälle bei der Entlastung von Betriebsvermögen und Immobilien zu kompensieren. So bleibt weiter abzuwarten, ob sich die, die nun hohe Steuern auf Großvermögen fordern, doch noch an die Worte von Karl Marx erinnern: "Das Kapital ist ein scheues Reh." Die grundsätzliche Einigung der beiden großen Parteien schmälert jedenfalls die Hoffnung, dass Deutschland dasselbe Schicksal ereilt wie Österreich: Nachdem man sich nicht auf eine Reform einigen konnte, wird die Erbschaftsteuer dort aller Voraussicht nach demnächst der Geschichte angehören.


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