Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Erbengemeinschaft wird zum Schuldner der Umsatzsteuer
Für den Verkauf eines Wirtschaftsguts aus dem vorsteuerentlasteten Unternehmensvermögen wird der Erbe auch zum Steuerschuldner der Umsatzsteuer.
Der Erbe schuldet auch ohne eigene unternehmerische Tätigkeit die Umsatzsteuer für ein von ihm veräußertes Wirtschaftsgut, das er aus einem vorsteuerentlasteten Unternehmensvermögen geerbt hat. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz begründet seine Entscheidung damit, dass der Erbe zwar nicht Unternehmer, aber doch Steuerschuldner geworden ist. Die Rechte und Pflichten aus den bestehenden umsatzsteuerlichen Rechtsverhältnissen gehen auf den Erben über. Entsprechend muss sich der Erbe bei der Verwertung des Nachlasses wie sein Rechtsvorgänger als Unternehmer behandeln lassen.
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