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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Körperschaftsteuer-Moratorium ist verfassungsgemäß

Eine Klage gegen die Verfassungsmäßigkeit des Körperschaftsteuer-Moratoriums vom April 2003 bis zum Dezember 2005 ist vor dem Bundesfinanzhof gescheitert.

Das im Körperschaftsteuergesetz 2002 angeordnete, für die Zeit vom 12. April 2003 bis zum 31. Januar 2005 geltende Körperschaftsteuer-Moratorium ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Gemäß diesem Moratorium war für Ausschüttungen nach dem 11. April 2003 und vor dem 1. Januar 2006 eine Minderung der Körperschaftsteuer ausgeschlossen. Der Bundesfinanzhof sieht keine verfassungsrechtlichen Schwierigkeiten: Weder wurde ein Fehler bei der Gesetzgebung festgestellt, noch liegt ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz vor. Der Gesetzgeber war berechtigt, zur Sicherung des Steueraufkommens die vorhandenen Steuerguthaben zeitweilig einzufrieren.


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