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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Rückstellung für Jubiläumsleistungen

Eine Rückstellung für Jubiläumsleistungen kann auch dann gebildet werden, wenn sich der Dienstberechtigte nicht rechtsverbindlich, unwiderruflich und vorbehaltlos zu der Leistung verpflichtet hat.

Die Bildung einer Rückstellung für Jubiläumsleistungen setzt nicht voraus, dass sich der Arbeitgeber rechtsverbindlich, unwiderruflich und vorbehaltlos zu der Leistung verpflichtet hat. In dem entschiedenen Fall wurde eine Rückstellung von der Finanzverwaltung für unzulässig eingestuft, weil in der Betriebsvereinbarung ausdrücklich erwähnt war, dass es sich um jederzeit widerrufliche Leistungen handelt, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Der Bundesfinanzhof hingegen verlangt im Hinblick auf den Wortlaut des Gesetzes lediglich Schriftform.


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