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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Alternativen zur Neueinstellung in Kleinbetrieben

Für Kleinbetriebe stellen Neueinstellungen eine hohe finanzielle Belastung dar. Daher sollte zumindest über Alternativen nachgedacht werden.

Für einen kleinen Betrieb kann ein zusätzlicher Mitarbeiter bereits eine so hohe Kostenbelastung sein, die der Betrieb nicht tragen kann. Bevor Sie einen neuen Mitarbeiter einstellen, sollten Sie sich nach Alternativen umsehen. Denken Sie daran, dass Sie einen fest angestellten Mitarbeiter bei einem Rückgang der Arbeit häufig nur nach Zahlung einer Abfindung entlassen können.

Sie können die zusätzliche Arbeit auf die anderen Mitarbeiter verteilen, sei es durch die Leistung von Überstunden oder Samstagsarbeit. Sie können eine Zeitarbeitsfirma einschalten, Aushilfen beschäftigen, Tätigkeiten auf Subunternehmer auslagern, Arbeitsgemeinschaften mit anderen Unternehmen bilden. Denken Sie an die Möglichkeit, jemanden auf Teilzeit zu beschäftigen und die Restarbeit zu verteilen. Wenn Sie eine Vollzeitkraft einstellen, so denken Sie an die Möglichkeit, ein befristetes Arbeitsverhältnis abzuschließen. Eine Befristung ohne Angabe von Gründen ist möglich, wenn der Mitarbeiter zuvor noch nie bei Ihnen beschäftigt gewesen ist. In diesem Fall ist eine Befristung auf zwei Jahre möglich, das Arbeitsverhältnis kann innerhalb der 2-Jahres-Frist bis zu dreimal verlängert werden, wenn Sie zuvor eine kürzere Befristung vereinbart hatten.


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