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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Zinssenkung für Kredite im Rahmen des ERP-Programms

Mit Wirkung vom 10.1.2001 wurden die Zinsen für alle neu zugesagten ERP-Förderkredite gesenkt.

Ab dem 10.1.2001 werden die Zinsen für alle neu zugesagten ERP-Förderkredite um 0,25 % ermäßigt. Der ERP-Regelzinssatz beträgt dann nur noch 5,5 %. Für die neuen Länder und Berlin gelten weiterhin Sonderbedingungen. Hier beträgt der aktuelle Zinssatz in Zukunft nur noch 5 % bei hundertprozentiger Auszahlung.

Im ERP-Eigenkapitalhilfe-Programm beläuft sich der Zinssatz im ersten und zweiten Jahr auf 0 %, im dritten Jahr auf 3 %, im vierten Jahr auf 4 % und im fünften Jahr auf 5 %. Eine deutliche Zinssenkung wird hier für den Zeitraum ab dem 6. bis einschließlich 10. Jahr vorgenommen. Die Zinsen werden hier auf 6,25 % in den neuen Ländern und Berlin bzw. 6,75 % in den alten Ländern gesenkt.


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