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Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Aktuell

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Fahrtkosten eines Gesellschafters als Werbungskosten

Fahrtkosten eines Gesellschafters können nur in Ausnahmefällen als Werbungskosten abgesetzt werden.

Gesellschafter einer GmbH können Fahrtkosten in Verbindung mit dem Besuch von Veranstaltungen der GmbH nur dann als Werbungskosten absetzen, wenn es sich um Gesellschafterversammlungen handelt, bei denen der Gesellschafter Einfluß auf seinen Gewinnanteil nehmen kann.

Sonstige Reisekosten können nicht als Werbungskosten abgezogen werden. Daher ist es ratsam, Einladungen an GmbH-Gesellschafter mit einer Gesellschafterversammlung zu verbinden.


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