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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Aktuelles zur Gesetzgebung

Zwei der drei großen Gesetzgebungsvorhaben zum Steuer- und Finanzrecht, die Unternehmenssteuerreform und das REIT-Gesetz, sind inzwischen auf dem Weg oder schon verabschiedet.

Die verschiedenen Gesetzgebungsvorhaben der Bundesregierung machen Fortschritte: Am 25. Mai 2007 hat der Bundestag den Gesetzentwurf zur Unternehmensteuerreform beschlossen. Geplant ist das Inkrafttreten für den 1. Januar 2008. Außerdem hat der Bundestag bereits am 23. März 2007 das Gesetz zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen (REIT-Gesetz) verabschiedet. Bereits eine Woche später hat auch der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Es tritt damit rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft.

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Vorerst ausgebremst ist jedoch die Reform der Unternehmensnachfolge und der Erbschaftsteuer: Der Bundesrat hat am 9. März 2007 eine Entschließung gefasst, wonach der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge im Hinblick auf die Entscheidung des BVerfG überarbeitet werden soll. Entsprechend wurde die Bundesregierung auch darum gebeten, den Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung dem Deutschen Bundestag nicht zuzuleiten.

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben unterdessen im Hinblick auf die Verpflichtung zur gesetzlichen Neuregelung angeordnet, sämtliche Festsetzungen der Erbschaft- und Schenkungsteuer in vollem Umfang für vorläufig zu erklären. Die Steuerbescheide sind mit entsprechenden Erläuterungen zu versehen.


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