Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Garage als häusliches Arbeitszimmer
Auch eine umgewidmete Garage kann als häusliches Arbeitszimmer anerkannt werden.
Ein Arbeitsraum in einer umgewidmeten Garage kann den Begriff des häuslichen Arbeitszimmers erfüllen und somit voll abgesetzt werden. Bedingung ist, dass der Arbeitsraum wegen seiner räumlichen Nähe nach dem Gesamtbild des äußeren Eindrucks zu Ihrem Wohnhaus oder Ihrer Wohnung gehört. So wurde entschieden vom Landgericht Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen 1 K 2165/99). Nach Meinung der Richter spielt es keine Rolle, ob sich der Arbeitsraum unter dem Dach des Wohnhauses befindet oder sich direkt an das Wohnhaus anschließt.
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