Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Kollision von Familien- und Gemeindenamen
Eine Gemeinde kann nicht die Freigabe einer Internet-Domain erzwingen, wenn die Domain früher von einer Person gleichen Namens angemeldet worden war.
Eine Gemeinde kann nicht aufgrund des Grundsatzes der Priorität die Freigabe einer Internet-Domain von einer natürlichen oder juristischen Person gleichen Namens erzwingen, die die Domain früher angemeldet hat. So hat das Landgericht Augsburg entschieden (Aktenzeichen 6 O 3536/00). Dabei muss es nicht auf die Größe oder die Bekanntheit der Gemeinde ankommen. Entscheidend ist, dass die Gemeinde allein daraus, dass sie länger besteht, keinen Anspruch auf Priorität der Gemeinde ableiten kann.
Mit dem Laden des Inhalt akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von modernes marketing GmbH.
Mehr erfahren