Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Rentenversicherungsbeiträge auch vor 2005 keine Werbungskosten

Analog zu früheren Urteilen hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass Rentenversicherungsbeiträge auch vor 2005 nur als Sonderausgaben abzugsfähig sind.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Rentenversicherungsbeiträge in den Veranlagungszeiträumen vor 2005 nicht als Werbungskosten, sondern lediglich als Sonderausgaben mit den entsprechenden Höchstbeträgen abziehbar sind. Das Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes zum 1. Januar 2005 hat daran nichts geändert. Dies folgt aus der zeitlichen Geltungsanordnung im Einkommensteuergesetz. Entsprechend hat der Bundesfinanzhof an seiner Rechtsprechung zu den Veranlagungszeiträumen vor dem Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes festgehalten.


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