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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Neue Abgeltungssteuer ab 2009

Für Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne bei Kapitalanlagen soll es ab 2009 eine Abgeltungssteuer von 25% geben.

Der am 6. Februar 2007 veröffentlichte Referentenentwurf zur Unternehmenssteuerreform sieht auch die Einführung einer Abgeltungssteuer für Kapitalerträge im Privatvermögen vor. Die Abgeltungssteuer erfasst Zinserträge, Dividenden, Erträge aus Investmentfonds und Zertifikaten sowie alle Veräußerungsgewinne aus Wertpapierverkäufen. Sie soll 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag betragen. Die Gesamtsteuerbelastung für private Kapitalerträge soll sich maximal auf 26,4 % belaufen. Im Fall einer Kirchensteuerpflicht soll es zu einer Ermäßigung der Abgeltungssteuer kommen. Bemessungsgrundlage sollen grundsätzlich die Bruttoerträge sein, der Abzug von Werbungskosten ist nicht vorgesehen. Der Gesetzentwurf soll im März 2007 vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Bis zur Sommerpause 2007 soll das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein. Nach der Entwurfsfassung soll die Abgeltungssteuer für alle Kapitalerträge ab dem 1. Januar 2009 gelten.


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