Aktuell ...

Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Aktuell

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Kosten eines beruflich veranlassten Umzugs

Kosten für einen beruflich veranlassten Umzug sind auch im abgekürzten Zahlungsweg als Werbungskosten abziehbar.

Nachdem der Bundesfinanzhof kürzlich entschieden hat, dass umzugsbedingte Fahrzeitveränderungen bei beiderseits berufstätigen Ehegatten nicht zusammengerechnet werden dürfen, hat er nun nochmals ausdrücklich festgestellt, dass der Umzug eines verheirateten Arbeitnehmers bei einer Fahrzeitverkürzung um mindestens eine Stunde auch dann beruflich veranlasst ist, wenn er beim anderen Ehegatten zu einer Fahrzeitverlängerung führt. Die bei diesem Umzug anfallenden Kosten sind auch dann als Werbungskosten abziehbar, wenn sie nicht vom Arbeitnehmer selbst, sondern von seiner Ehefrau bezahlt werden. Es handelt sich dann um einen Fall des abgekürzten Zahlungsweges.


tipps-ordner-2col

Mit dem Laden des Inhalt akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von modernes marketing GmbH.
Mehr erfahren

Inhalt laden

tipps-frau-2colhoch

Sprechen Sie uns an:

Wir kümmern uns!

Vertrauensvolle, kompetente, zuverlässige und fachübergreifende Beratung aus einer Hand.