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Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Erhöhte Plausibilität für wiederholte Ansparrücklage

Wenn Sie für dasselbe Wirtschaftsgut wiederholt eine Ansparrücklage bilden, müssen Sie einen besonders plausiblen Grund dafür angeben, warum die Investition trotzdem weiter geplant ist.

Haben Sie für die Anschaffung eines Wirtschaftsguts eine Ansparrücklage gebildet, ohne die geplante Investition dann innerhalb des Zwei-Jahres-Zeitraums zu realisieren, können Sie für dasselbe Wirtschaftsgut nur dann wieder eine Rücklage bilden, wenn Sie eine einleuchtende Begründung dafür parat haben, weshalb die Investition bisher nicht durchgeführt wurde, aber weiterhin geplant ist. An die Plausibilität Ihrer Begründung über das Fortbestehen der Investitionsabsicht stellt der Bundesfinanzhof hohe Anforderungen.


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