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Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Grunderwerbsteuer trotz symbolischem Kaufpreis

Wird für ein Grundstück nur ein symbolischer Kaufpreis gezahlt, so ist der tatsächliche Wert Grundlage für die Grunderwerbsteuer.

Das Finanzgericht Brandenburg hat entschieden, dass die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer nicht ein vereinbarter Kaufpreis von nur 1 DM, sondern der Grundstückswert ist. Der Kaufpreis von 1 DM hat lediglich symbolischen Charakter, auch wenn das Grundstück einen hohen negativen Ertragswert hat. Die Verpflichtungen des Erwerbers zur Vornahme von Investitionen und zur Beschäftigung stellen keine Gegenleistung im grunderwerbsteuerrechtlichen Sinne dar. Das Urteil ist rechtskräftig.


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