Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Übertragung des Bezugsrechts an einer Lebensversicherung

Schließt der Versicherungsnehmer eine Kapitallebensversicherung ab und räumt das Bezugsrecht daraus unwiderruflich einem Dritten ein, so unterliegt die Einräumung als solche nicht der Schenkungssteuer.

Wenn einem Dritten unwiderruflich das Bezugsrecht aus einer Kapitallebensversicherung durch den Versicherungsnehmer eingeräumt wird, unterliegt die Einräumung als solche nicht der Schenkungssteuer. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, wenn der Versicherungsfall eintritt und die Versicherungsleistung an den Dritten ausgezahlt wird. Zuwendungsgegenstand ist in diesen Fällen nämlich erst die zur Auszahlung gelangende Versicherungsleistung. Der Wille des Zuwendenden ist nicht entscheidend für die Bestimmung des Zuwendungsgegenstands einer Schenkung. Vielmehr kommt es auf die tatsächliche Bereicherung an. Diese bestimmt sich danach, was der bedachte Dritte letztlich erhalten hat.


tipps-ordner-2col

Mit dem Laden des Inhalt akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von modernes marketing GmbH.
Mehr erfahren

Inhalt laden

tipps-frau-2colhoch

Sprechen Sie uns an:

Wir kümmern uns!

Vertrauensvolle, kompetente, zuverlässige und fachübergreifende Beratung aus einer Hand.