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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags

Die Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags ist kein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft.

Die Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags wegen irreparabler Vertragsstörungen stellt kein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft dar. Der Bundesfinanzhof hat sich somit der herrschenden Meinung in der Literatur angeschlossen und begründet dies damit, dass sich das ursprüngliche Anschaffungsgeschäft lediglich in ein Abwicklungsgeschäft verwandelt. Die Herausgabe des angeschafften Wirtschaftsgutes stellt keinen gesonderten marktoffenbaren Vorgang, sondern nur einen notwendigen Teilakt im Rahmen der Rückabwicklung dar. Etwas anderes ergibt sich auch dann nicht, wenn der Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten bereits erfolgt ist, und die Nutzungserträge aus der Besitzzeit beim Vertragspartner verbleiben.


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