Aktuell ...

Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Aktuell

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Leistung der Einlage nach Kündigung des Gesellschaftsvertrags

Beim Ausscheiden eines Kommanditisten kann die Einlageforderung der Gesellschaft gegen ihn nicht mehr isoliert geltend gemacht werden.

Die Kündigung des Gesellschaftsvertrages durch den Kommanditisten führt nicht zum Wegfall seiner Einlageverpflichtung. Der Anspruch der Gesellschaft auf Zahlung der Einlage bleibt trotz wirksamer Kündigung und dem dadurch bewirkten Ausscheiden des Kommanditisten bestehen. Allerdings kann dieser Anspruch nicht mehr isoliert geltend gemacht und durchgesetzt werden. Vielmehr stellt er nur einen unselbständigen Rechnungsposten bei der Ermittlung der Abfindung für den ausscheidenden Kommanditisten dar. Für die Ermittlung des Abfindungsanspruchs gelten dieselben Grundsätze wie für die Berechnung des Auseinandersetzungsanspruchs bei Auflösung der Gesellschaft. Für diese Berechnung ist allgemein anerkannt, dass die auf dem Gesellschaftsverhältnis beruhenden Ansprüche nur im Rahmen einer abschließenden Auseinandersetzungsrechnung berücksichtigt werden. Genauso ist also auch beim Abfindungsanspruch des ausscheidenden Kommanditisten zu verfahren.


tipps-ordner-2col

Mit dem Laden des Inhalt akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von modernes marketing GmbH.
Mehr erfahren

Inhalt laden

tipps-frau-2colhoch

Sprechen Sie uns an:

Wir kümmern uns!

Vertrauensvolle, kompetente, zuverlässige und fachübergreifende Beratung aus einer Hand.