Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Kinderfreibetrag trotz Befreiung von der Unterhaltsverpflichtung
Auch wenn eine Scheidungsfolgenvereinbarung die Befreiung von der Unterhaltsverpflichtung vorsieht, können Sie noch den halben Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen.
Es ist möglich, dass Sie sich als unterhaltspflichtiger Elternteil im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung von der Unterhaltspflicht gegenüber Ihrem Kind freistellen, gleichzeitig aber trotzdem den halben Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen. Der Bundesfinanzhof ist der Auffassung, dass Sie Ihrer Unterhaltsverpflichtung dadurch nachkommen, dass Sie aufgrund der Scheidungsfolgenvereinbarung Vermögen auf den anderen Elternteil übertragen haben. Ist dies der Fall, steht Ihnen neben dem Kinderfreibetrag auch der Freibetrag zur Pflege des Eltern-Kind-Verhältnisses zu.
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