Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Aktivierung von Forderungen

Der Anspruch aus einer Rückdeckungsversicherung ist am Abschlussstichtag mit dem nachgewiesenen Deckungskapital zu aktivieren.

Eine Forderung ist zu aktivieren, wenn sie am Abschlussstichtag entweder rechtlich entstanden ist oder die für ihre Entstehung wesentlichen wirtschaftlichen Ursachen im abgelaufenen Geschäftsjahr gesetzt wurden und der Kaufmann mit der künftigen rechtlichen Entstehung des Anspruchs fest rechnen kann. Für eine Rückdeckungsversicherung bedeutet das, dass der Anspruch aus der Versicherung am Abschlussstichtag mit dem vom Versicherer nachgewiesenen Deckungskapital zu aktivieren ist. Dieses setzt sich zusammen aus den Sparanteilen aus den Versicherungsprämien und deren rechnungsmäßiger Verzinsung.


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