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Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Besteuerung schwerer Geländewagen

Nach Ansicht des Finanzgerichts Baden-Württemberg darf das Finanzamt schwere Geländewagen nicht einfach rückwirkend nach Hubraum statt nach Gewicht besteuern.

Das Finanzgericht Baden-Württemberg lässt die Fahrer von schweren Geländewagen hoffen: Es hält für ernstlich zweifelhaft, ob das Finanzamt berechtigt ist, die Kraftfahrzeugsteuer für einen bisher wie ein Lkw als "anderes Fahrzeug" nach Gewicht besteuerten schweren Geländewagen entgegen gemeinschaftsrechtlichen Begriffsbestimmungen mit Wirkung ab dem 1. Mai 2005 neu festzusetzen und das Fahrzeug als Pkw gemäß Hubraum und Schadstoffemission zu besteuern.


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