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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Abgrenzung von Gebäudeteilen und Inventar

Bei der Erhebung der Grunderwerbsteuer gibt es immer wieder Streit um die Frage, was ein Gebäudeteil oder Inventar ist.

Es gibt immer wieder Abgrenzungsschwierigkeiten bei der Frage, was Gebäudeteil oder Inventar ist. Das Finanzgericht Hamburg ist wie auch das Finanzgericht Schleswig-Holstein der Ansicht, dass Herd und Spüle zumindest in Norddeutschland als Bestandteil zum Gebäude zählen. Entsprechendes muss für eine speziell angepasste Arbeitsplatte und ähnlich eingepasste Verblendungen gelten. Der Gesamtkaufpreis für Grundstück und mitverkaufte bewegliche Einrichtungsgegenstände ist nötigenfalls im Schätzungswege aufzuteilen, dabei ist für die Bewertung gebrauchter Möbel eine Absetzung für Abnutzung vorzunehmen.


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