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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Fasadenrenovierung ist keine haushaltsnahe Dienstleistung

Professionelle Handwerksarbeit ist keine haushaltsnahe Dienstleistung, sondern nur solche Tätigkeiten, die normalerweise auch von den Mitgliedern des Haushalts erledigt werden können.

Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen wird gerne in Anspruch genommen. Handwerkliche Tätigkeiten sind begünstigt, wenn es sich um Schönheitsreparaturen oder kleine Ausbesserungsarbeiten handelt, die gewöhnlich Mitglieder des privaten Haushalts erledigen, und die in regelmäßigen (kürzeren) Abständen anfallen. Handwerkliche Tätigkeiten, die nur von Fachkräften erledigt werden, gehören nicht dazu. Wie das Thüringer Finanzgericht entschieden hat, sind grundlegende Renovierungsarbeiten oder Aus- und Umbauten wie eine Fassadenrenovierung keine haushaltsnahen Dienstleistungen.


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