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Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Aktuell

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Auseinandersetzung einer Gütergemeinschaft

Die Kosten für die Auseinandersetzung einer Gütergemeinschaft sind keine außergewöhnliche Belastung.

Der Bundesfinanzhof hat einmal mehr seine Auffassung bestätigt, dass die Kosten für die Aufhebung und Auseinandersetzung einer früher vereinbarten Gütergemeinschaft für die betroffenen Eheleute nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sind. Das gilt unabhängig davon, ob die Aufhebung der Gütergemeinschaft auf Antrag der Eheleute im Scheidungsverbund oder außergerichtlich getroffen wird.


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