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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Höchstbeiträge für eine Gruppen-Direktversicherung

Auch ein Eigenanteil des Arbeitnehmers führt nicht dazu, dass seine Beiträge in die Durchschnittsberechnung einfließen, wenn der Direktversicherungsbeitrag über 2.148 Euro liegt.

Beiträge zur betrieblichen Direktversicherung können mit 20 vom Hundert pauschal versteuert werden. Die Aufwendungen dürfen pro Arbeitnehmer 1.752 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen. Bei einer Gruppen-Direktversicherung ist eine Durchschnittsberechnung möglich: Arbeitnehmer, bei den die Zuwendungen 2.148 Euro im Kalenderjahr übersteigen, werden in die Durchschnittsberechnung nicht einbezogen. Ihre Einbeziehung kann auch nicht dadurch erreicht werden, dass die Arbeitnehmer einen Eigenanteil tragen. Wie das Finanzgericht Münster entschieden hat, ist die Verpflichtung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber für die Gesamtverpflichtung gegenüber der Versicherung unbeachtlich. Die Revision wurde zugelassen, sodass der Bundesfinanzhof demnächst diese Rechtsfrage entscheiden wird.


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