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Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Schuldzinsen nach Aufgabe der Vermietertätigkeit

Schuldzinsen können auch noch nach Aufgabe der Vermietertätigkeit Werbungskosten sein.

Nachdem der Bundesfinanzhof bereits im Jahr 2005 entschieden hatte, dass Schuldzinsen, die nach der Aufgabe der Vermietertätigkeit gezahlt werden, als nachträgliche Werbungskosten abzugsfähig sein können, hat sich nun auch die Finanzverwaltung dieser Auffassung angeschlossen: Das Bundesministerium der Finanzen erklärt, dass der Zusammenhang mit der Einkunftsart auch nach der Aufgabe der Vermietungstätigkeit besteht, wenn mit dem Darlehen sofort abziehbare Aufwendungen finanziert werden.


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