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Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Aktuell

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Fehlgeschlagener Erwerb einer GmbH-Beteiligung

Aufwendungen für den fehlgeschlagenen Erwerb einer GmbH-Beteiligung sind weder Werbungskosten noch Betriebsausgaben.

Aufwendungen zum fehlgeschlagenen Erwerb einer Gesellschaftsbeteiligung sind weder als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen noch als Betriebsausgaben oder Anschaffungskosten bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb zu berücksichtigen. Werbungskosten bei Kapitaleinkünften sind nur Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Nutzungsüberlassung von Kapital stehen, nicht jedoch Vermögenssubstanzverluste. Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind, was hier ebenfalls nicht gegeben ist.


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