Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Ausländische Saisonarbeitnehmer haben keinen Kindergeldanspruch
Auch ohne expliziten Ablehnungsbescheid der Familienkasse haben ausländische Saison- und Werkvertragsarbeitnehmer keinen Anspruch auf Kindergeld.
Die Oberfinanzdirektion Koblenz hat darauf hingewiesen, dass ausländischen Saison- und Werkvertragsarbeitnehmern und Arbeitnehmern, die zu vorübergehenden Dienstleistungen nach Deutschland entsandt sind, kein Kindergeldanspruch zusteht. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Staatsangehörige aus dem EU-Ausland oder aus Drittstaaten handelt. Für den Nachweis dieser Rechtslage ist nicht zwingend ein förmlicher Ablehnungsbescheid der Familienkasse anzufordern. Es genügt die von der Bundesagentur für Arbeit zu erteilende Arbeitserlaubnis, aus der sich die Zugehörigkeit zu diesem Personenkreis ergibt.
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