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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Dingliches Wohnrecht gegen Grundstücksübertragung

Nach rund 15 Jahren hat die Finanzverwaltung einen Nichtanwendungserlass zum dinglichen Wohnrecht gegen Grundstücksübertragung aufgehoben.

Nach 15 Jahren Ablehnung übernimmt die Finanzverwaltung die Auffassung des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 1991, wonach die Übertragung eines Grundstücks gegen die Verpflichtung, dieses mit einem Wohngebäude zu bebauen und dem Veräußerer ein dingliches Wohnrecht an einer Wohnung zu bestellen, keine entgeltliche Überlassung des Wohnrechts, sondern ein auf die Anschaffung des Grundstücks gerichtetes Rechtsgeschäft darstellt. Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 29. Mai 2006 den Nichtanwendungserlass vom 5. August 1992 aufgehoben.


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