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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Koalitionspläne für die Unternehmenssteuerreform

Nach wie vor ist ungewiss, welchen Weg die Große Koalition bei der Unternehmenssteuerreform einschlagen wird, allerdings ist die mögliche Hinzurechnung von Zinsen bei der Gewerbesteuer heftig umstritten.

Zu den ausstehenden Gesetzesvorhaben gehört eine Unternehmenssteuerreform. Einbehaltene Gewinne werden in Deutschland im internationalen Vergleich zu hoch besteuert. Die Thesaurierungsbelastung beträgt bei einem durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesatz von 400 Prozent mehr als 38 Prozent. Dies ist im Weltvergleich der dritthöchste Belastungssatz. In den Ballungszentren mit ihren noch höheren Gewerbesteuerhebesätzen übersteigt die Steuerbelastung 40 %.

Daher lauten die Reformvorschläge dahingehend, dass der Körperschaftsteuersatz auf 15 % und die gewerbesteuerlichen Messbeträge von 5 % auf 4 % gesenkt werden. Die damit verbundenen Steuerausfälle sollen aber dadurch ausgeglichen werden, dass Zinszahlungen bei der Gewerbesteuer in voller Höhe steuerpflichtig sind. Wenn keine entsprechenden Gewinne erzielt werden, müsste die Gewerbesteuer aus der Substanz des Betriebes gezahlt werden. Die Zeche müssten die mittelständischen Unternehmen bezahlen, die weitgehend auf Kredite zur Finanzierung des Unternehmens angewiesen sind.


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