Aktuell ...

Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Aktuell

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Rechtsanspruch auf Verpflegungspauschalen

Das Finanzamt darf den Ansatz von Verpflegungspauschalen nicht mit der Begründung kürzen, dass gar kein oder nur ein geringer Mehraufwand entstanden sei.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein Steuerpflichtiger bei einer beruflichen Auswärtstätigkeit einen Rechtsanspruch darauf hat, dass die gesetzlichen Pauschbeträge berücksichtigt werden. Das Finanzamt kann also die Pauschalen nicht mit der Begründung kürzen oder streichen, es sei ein geringer oder gar kein Mehraufwand entstanden. Es ist nicht danach zu fragen, ob der Ansatz der Pauschalen zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führt. Häufig berufen sich Finanzämter noch auf die vor 1996 bestehende Rechtslage und streichen Verpflegungspauschalen mit der Begründung, ihr Ansatz führe zu einer unzutreffenden Besteuerung.


tipps-ordner-2col

Mit dem Laden des Inhalt akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von modernes marketing GmbH.
Mehr erfahren

Inhalt laden

tipps-frau-2colhoch

Sprechen Sie uns an:

Wir kümmern uns!

Vertrauensvolle, kompetente, zuverlässige und fachübergreifende Beratung aus einer Hand.