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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Gewerbesteuerbefreiung des Betriebsunternehmens gilt auch für Besitzunternehmen

Nach einer Rechtsprechungsänderung des Bundesfinanzhofs gilt die Gewerbesteuerbefreiung der Betriebskapitalgesellschaft auch für das Besitzpersonenunternehmen.

Der Bundesfinanzhof hat seine bisherige Rechtsprechung zur Steuerbefreiung bei der Betriebsaufspaltung aufgegeben und entschieden, dass die Befreiung der Betriebskapitalgesellschaft von der Gewerbesteuer sich auch auf die Vermietungs- oder Verpachtungstätigkeit des Besitzpersonenunternehmens erstreckt. Er begründet dies damit, dass dieselben Personen sowohl das Besitz- als auch das Betriebsunternehmen beherrschen und damit einen einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen entfalten. Die Personalunion nutzt zwei rechtlich selbstständige, aber sachlich verflochtene Unternehmen und koordiniert die beiden Vermögen und deren Ertragskraft, um die Verwirklichung eines einheitlichen Zwecks zu erreichen. Eine isolierte Betrachtung der Unternehmen ist daher nicht möglich.


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