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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Einkommensteuer und Kindergeld werden getrennt festgesetzt

Für die Festsetzung des Kindergelds kann die Familienkasse die Einkünfte des Kindes selbstständig ermitteln und ist nicht an den Steuerbescheid des Finanzamts gebunden.

Die Festsetzung der Einkommensteuer des Kindes und die Festsetzung des Kindergeldes zugunsten der Eltern sind zwei unterschiedliche Verfahren. Die Familienkasse ist daher nicht an den Inhalt eines Einkommensteuerbescheides gebunden, sondern ermittelt die Höhe der Einkünfte und Bezüge selbst. Der Bundesfinanzhof hat auf bereits vorhandene Entscheidungen verwiesen, wonach der Einkommensteuerbescheid des Kindes nicht als Nachweis seiner Einkünfte anzuerkennen ist, weil er kein Grundlagenbescheid im Sinne der Abgabenordnung ist.


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