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Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Aktuell

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Abzugsfähigkeit von Auslandsspenden

Spenden an ausländische gemeinnützige Einrichtungen sind nach deutschem Recht nicht steuerlich abzugsfähig.

Sie dürfen Ausgaben zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und der als besonders förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zwecke in bestimmtem Umfang als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte abziehen. Dies gilt nicht nur für Spenden in Form von Bargeld, sondern auch für die Zuwendung von Wirtschaftsgütern, also Sachspenden. Empfänger Ihrer Zuwendungen müssen inländische Personen des öffentlichen Rechts oder inländische Dienststellen sein. Spenden, die unmittelbar an ausländische gemeinnützige Einrichtungen erfolgen, sind nach deutschem Recht nicht abziehbar.


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