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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Was ist neu für Familien?

Familien profitieren überwiegend von den Änderungen, die die Koalition bis jetzt beschlossen hat.

Am besten kommen im Finanzprogramm der Koalition die Familien weg - außer der verkürzten Bezugsdauer beim Kindergeld gibt es für sie nur Verbesserungen gegenüber der bisherigen Situation:

  • Kindergeld: Das Kindergeld beziehungsweise den Kinderfreibetrag für volljährige Kinder gibt es ab 2007 nur mehr bis zum 25. Lebensjahr. Bisher besteht der Anspruch bis zum 27. Lebensjahr.

  • Kinderbetreuung: Rückwirkend zum 1. Januar 2006 können Familien beruflich veranlasste Kinderbetreuungskosten besser steuerlich berücksichtigen. Zwei Drittel der Kosten, maximal jedoch 4.000 Euro pro Jahr und Kind, können Doppelverdienerhaushalte und Alleinerziehende als Werbungskosten absetzen. Dies gilt für Kinder bis zum Alter von 14 Jahren. Ist nur ein Elternteil erwerbstätig, gilt dieselbe Regel, jedoch nur für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren, außerdem werden die Kosten dann als Sonderausgaben behandelt. Voraussetzung für den Abzug sind die Vorlage einer Rechnung und der Nachweis für die Zahlung.

  • Elterngeld: Ab dem 1. Januar 2007 sollen die Eltern neugeborener Kinder ein einkommensabhängiges Elterngeld erhalten. Das Elterngeld in Höhe von 67 % des letzten Nettoeinkommens, maximal 1.800 Euro monatlich, erhält die Mutter oder der Vater, die oder der im ersten Lebensjahr des Kindes auf den Beruf verzichtet. Für Einkommens- oder Arbeitslose, Geringverdiener und Studenten wird ein Sockelbetrag von 300 Euro monatlich gezahlt. Dieses Gesetz wird erst nach der Sommerpause endgültig verabschiedet.


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