Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften
Über die Verrechenbarkeit von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften wird erst im Jahr der Verrechnung entschieden.
Über die Verrechenbarkeit von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften, die im Entstehungsjahr nicht ausgeglichen werden können, ist im Jahr der Verrechnung zu entscheiden, nämlich dann, wenn Sie in den Folgejahren positive Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielen. Erst zu diesem Zeitpunkt wird entschieden, ob es sich um berücksichtigungsfähige und abziehbare Verluste handelt. Ein gesondertes Feststellungsverfahren ist weder notwendig, noch vom Gesetz vorgesehen.
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