Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Aufteilung von Reisekosten
Reisekosten können auch in einen privaten und einen beruflichen Anteil aufgeteilt werden.
Für sogenannte gemischte Aufwendungen, also für solche Aufwendungen, die sowohl privat als beruflich veranlasst sind, besteht nach der Rechtsprechung ein Aufteilungsverbot. Eine Ausnahme wird für Reisekosten zugelassen. Hier ist eine Aufteilung der Kosten nach einem privaten und einem beruflichen Anteil möglich. Schließt sich aber an eine Geschäftsreise ein Urlaub an, so sind die An- und Rückreisekosten steuerlich nicht abzugsfähig.
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