Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Zinsfestsetzung bei einer Steuererstattung
Das Finanzamt muss bei jeder Steuerfestsetzung, die zu Steuererstattungen führt, auch Zinsen festsetzen und bezahlen.
Das Finanzamt muss auch eine Steuererstattung nach § 11 Abs. 2 Außensteuergesetz (in alter Fassung) verzinsen, meint das Finanzgericht Düsseldorf, da auch hier die gesetzliche Zinspflicht ausgelöst wird. Denn auch hier handelt es sich um eine Steuerfestsetzung im Sinne der zinsrechtlichen Vorschriften, nicht um eine Steuervergütung. Der Erstattungsbetrag ist auch dann als festgesetzte Steuer zu verzinsen, wenn seine Festsetzung außerhalb der turnusmäßigen Körperschaftsteuerveranlagung durch besonderen Bescheid erfolgt. Der Erstattungsbetrag bildet als Unterschiedsbetrag die Bemessungsgrundlage für die Verzinsung.
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