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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Verbot der privaten Pkw-Nutzung

Ein Verbot der privaten Pkw-Nutzung allein genügt nicht, solange es nicht ausreichend kontrolliert wird.

Viele Arbeitgeber meinen, dass sie die 1 %-Regelung ohne die Führung eines Fahrtenbuches dadurch vermeiden können, dass sie ihren Mitarbeitern generell die Privatnutzung der Betriebsfahrzeuge verbieten. Nach Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichts ist ein solches Verbot allein nicht ausreichend, hinzu kommen muss eine effektive Kontrolle. Eine private Nutzung des Fahrzeugs muss mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden. Finden die Kontrollen nicht statt, so hat der Arbeitnehmer den privaten Nutzungsanteil zu versteuern. Auf den Umfang der Privatfahrten kommt es nicht an.


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