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Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Europaweite Kontenabfragen in Strafsachen

Trotz Bankgeheimnis kann die Steuerverwaltung im Rahmen eines Strafverfahrens nun auch EU-weit Kontenabfragen durchführen.

Neben dem bereits bekannten nationalen Kontenabrufverfahren gibt es nun ein vergleichbares Verfahren auch international. Durch das am 2. Februar 2006 in Kraft getretene "Gesetz zur Umsetzung des Protokolls vom 16.10.2001 zu dem Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union" ist es für die nationalen Strafverfolgungsbehörden nach Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens möglich, in anderen EU-Mitgliedstaaten befindliche Bankkonten inklusive Kontobewegungen und Empfängerkonten zu erfragen.


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