Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Ein Arbeitnehmer kann bei einem betrieblichen Kfz bei den Werbungskosten eine größere Entfernung ansetzen als der Arbeitgeber bei der Versteuerung des Sachbezugs.
Als Arbeitnehmer können Sie der Berechnung der Werbungskosten eine größere Entfernung zugrunde legen als Ihr Arbeitgeber bei der Bewertung des Sachbezugs "Kfz-Gestellung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte". Ihr Arbeitgeber hat bei Bewertung des Sachbezugs die kürzeste benutzbare Straßenverbindung anzuführen. Als Arbeitnehmer können Sie hingegen für den Werbungskostenabzug eine andere - auch längere - Verbindung zugrunde legen. Bedingung dafür ist allerdings, dass diese Verbindung offensichtlich verkehrsgünstiger ist und von Ihnen regelmäßig für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzt wird.
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