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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Minijobs in Privathaushalten

Seit dem 1. Januar 2006 erfolgt die Unfallversicherung für Minijobs in Privathaushalten direkt per Haushaltsscheck.

Wer Minijobber im Privathaushalt beschäftigt hat, musste bisher den dienstbaren Geist sowohl bei der Minijob-Zentrale (Haushaltsscheckverfahren) als auch bei der zuständigen Unfallkasse bzw. dem Gemeindeunfallversicherungsverband anmelden. Dieses Verfahren ist jetzt vereinfacht worden. Mit der Teilnahme am Haushaltsscheckverfahren sind auch die Meldepflichten gegenüber dem Unfallversicherungsträger erfüllt.

Aktuell

Der Beitrag für die Unfallversicherung beträgt seit Jahresanfang 1,6 % des Arbeitsentgelts - ihn hat der Arbeitgeber allein zu tragen. Zusammen mit den Beiträgen von jeweils 5 % für die Kranken- und Rentenversicherung, der Pauschalsteuer von 2 % und der Umlage zur Entgeltfortzahlungsversicherung von 0,1 % ergibt sich eine Arbeitgeberbelastung von insgesamt 13,7 %.

Die Abgaben werden zweimal jährlich zum 15. Januar und zum 15. Juli per Lastschrift eingezogen - in 2006 erstmals am 17. Juli, da der 15. Juli auf einen Samstag fällt. Der Haushaltsscheck-Vordruck steht unter http://www.minijob-zentrale.de zur Verfügung. Bei einem Arbeitsentgelt über 400 Euro ist die Haushaltshilfe weiterhin direkt beim zuständigen Unfallversicherungsträger anzumelden, es sind auch weiterhin die Beiträge dorthin abzuführen.


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