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Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Abzugsverbot für Umzugskosten bei Umzug ins Ausland

Umzugskosten für einen berufsbedingten Umzug ins Ausland sind in der Regel nicht als Werbungskosten abzugsfähig.

Aufwendungen für einen Umzug ins Ausland sind nicht als Werbungskosten abziehbar, weil sie nicht mit zukünftigen inländischen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in steuerlich beachtenswertem wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Der wirtschaftliche Zusammenhang besteht vielmehr mit der im Ausland aufgenommenen Tätigkeit und den dort erzielten Einnahmen. Etwas anderes kann sich allenfalls dann ergeben, wenn die Auslandstätigkeit eine Voraussetzung für eine spätere inländische Tätigkeit ist.


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