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Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Steuerliche Behandlung des Arbeitslosengeldes II

Arbeitslosengeld II ist steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.

Zum 1. Januar 2005 wurden die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit (Arbeitslosengeld II) eingeführt und ersetzen seitdem die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe. Die Oberfinanzdirektion Münster weist daraufhin, dass das Arbeitslosengeld II steuerfrei ist und nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegt.


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